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Logbücher und die neue F-Gase Verordnung
Im Zuge der aus der neuen F-Gase Verordnung resultierenden verschärften Aufzeichnungspflicht hat sich was das Führen von Logbüchern anbelangt grundsätzlich ein Umstand geändert:
Zukünftig müssen Anlagenbetreiber und Fachbetrieb synchronisierte Aufzeichnungen führen.
Für die Praxis bedeutet dies, dass tatsächlich für jede Anlage zwei identische Logbücher angelegt und parallel geführt werden müssen.
Gedruckte Logbücher sind dabei grundsätzlich verordnungskonform. Alternativ kann natürlich eine elektronische Lösung verwendet werden, die die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Für die Verwendung einer solchen elektronischen Aufzeichnung gibt es jedoch keine Pflicht.
Die Dokumente bzw. Aufzeichnungen sind zudem vom Betreiber und Fachbetrieb 5 Jahre lang aufzubewahren.
Fischer Logbücher
Nach wie vor bieten Ihnen die an die neuen Anforderungen angepassten und entsprechend konformen Fischer Logbücher im Vergleich zum Einsatz elektronischer Logbücher zahlreiche Vorteile:
Insbesondere für kleinere Betriebe eine Alternative zu den wenigen elektronischen Lösungen
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Ansprechpartner in den Fischer Niederlassungen gerne zur Verfügung.